Dechant Wigbert Schwarze durch Wiederwahl im Amt bestätigt

Dechant Wigbert Schwarze wurde bei der diesjährigen Dechantenwahl im Dekanat Göttingen im Amt bestätigt.

Schwarze, der seit dem Jahr 2011 als Dechant in Göttingen tätig ist, wurde mit 21 von 22 und einer Enthaltung gewählt. Er war als einziger Kandidat zur Wahl vorgeschlagen worden. Am 27. Januar 2022 wurde Schwarze von Bischof Dr. Heiner Wilmer SCJ für eine weitere Amtsperiode von fünf Jahren zum Dechanten ernannt.

„Ich bedanke mich für das Vertrauen und freue mich sehr darauf, die Aufgaben des Dechanten für eine weitere Amtsperiode wahrzunehmen“, erklärt Wigbert Schwarze. „Das gilt besonders angesichts der großen Herausforderungen, vor denen die Kirche momentan steht. Nach meiner Überzeugung der ökumenischen Vielfalt dabei für die Zukunft entscheidende Bedeutung zu.“

Die katholische Kirche im Dekanat Göttingen umfasst fünf Kirchengemeinden mit 13 Kirchorten und rund 26.000 Katholiken zwischen Bovenden und Landwehrhagen (Gemeinde Staufenberg) sowie Hann. Münden und Göttingen. Als Dechant des koordiniert und fördert Wigbert Schwarze gemeinsam mit dem Dekanatspastoralrat die pastorale und caritative Arbeit im Dekanat. Er ist Dienstvorgesetzter für alle Mitarbeitenden, die auf Dekanatsebene angestellt sind, und trägt die Verantwortung für die Finanzverwaltung sowie die Prüfung der Kirchenbücher. Darüber hinaus ist Dechant Wigbert Schwarze gewähltes Mitglied des Diözesankirchensteuerrats und der Kommission zur Ordnung des diözesanen Arbeitsvertragsrechts (KODA) im Bistum Hildesheim sowie Vorsitzender des Caritasrats Südniedersachsen.

In den Dekanaten des Bistums Hildesheim wird der Dechant durch Wahl bestimmt. Wahlberechtigt sind alle im aktiven Dienst stehenden Priester, Diakone und hauptamtlichen Mitarbeitenden, die im jeweiligen Dekanat einen pastoralen Auftrag wahrnehmen, sowie die Mitglieder des Dekanatspastoralrats. Der Vorschlag von Kandidaten erfolgt ebenfalls aus dem Kreis der Wahlberechtigten. Wählbar sind dabei alle Priester, die innerhalb des Dekanats im aktiven Dienst stehen. Auf Grundlage des Wahlergebnisses ernennt der amtierende Bischof den Dechanten für eine Amtszeit von fünf Jahren.